Am 16.12.2022 hat der Bundesrat die Änderung des Jahressteuergesetzes zum 01.01.2023 zugestimmt. Dieses beinhaltet auch die Erhöhung der Freistellungsbeiträge. 

Diese ändern sich ab 01.01.2023 wie folgt: 

  • Für Einzelpersonen von 801,00 EUR auf 1.000,00 EUR und 
  • Für Ehegatten/Lebenspartner von 1.602,00 EUR auf 2.000,00 EUR. 

Sollte Ihrerseits Interesse an einer Anpassung, für den bei uns eingereichten Freistellungsauftrag bestehen, bitten wir Sie, sich mit uns in Verbindung zu setzen.  

Sollten Sie diesbezüglich noch Rückfragen haben stehen wir Ihnen gern telefonisch oder per E-:Mail zur Verfügung.

Freistellungsauftrag

+493554838700